Kontakt: info@kulturnahwohnen.de
Hier siehst du die Schritte bis zur vollen Mitgliedschaft im Wohnprojekt im Überblick.

1. Kontaktaufnahme über info@kulturnahwohnen.de oder das Kontaktformular

2. Einladung zum kennenlern-Info per Zoom

3. Einladung zu unseren Gruppen-Treffen

4. Mitgliederschaft im Verein „Kulturnah Wohnen“

5. Gesellschafter:in in Planungs-GbR bzw. später Genossenschaft

Aufnahmeprozess

Um das Projekt kennenzulernen, solltest du dich zunächst zu einem Kennenlern-Info bei info@kulturnahwohnen.de melden. Jemand aus dem Wohnprojekt informiert dich über das Projekt und wird deine Fragen, die du zum Projekt hast, beantworten. Viele Informationen zu Organisation und Stand des Wohnprojektes findest du auch hier auf der Webseite.

Der nächste Schritt ist dann, dass du an einem unserer Treffen am Samstag oder Mittwoch teilnimmst. Hier lernst du die anderen Mitglieder des Projekts kennen und kannst auch in die Arbeit einsteigen.

Wir treffen uns jeden zweiten Samstag im Monat um 11.00 Uhr in Präsenz und jeden vierten Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr online. Auf diesen Treffen besprechen wir alle anliegenden Themen des Wohnprojektes, berichten und bewerten Arbeitsergebnisse von AGs, organisieren und planen Arbeit und Aktivitäten.

Die gemeinsame Arbeit am Projekt ist auch der beste Weg festzustellen, ob die Chemie stimmt, ob du Lust hast, mit den anderen zusammenzuarbeiten und eine gute Perspektive im gemeinsamen Wohnen siehst. Die Zustimmung der bisherigen Mitglieder ist auch die Voraussetzung für den nächsten Schritt: die Aufnahme in den Verein „Kulturnah Wohnen in guter Nachbarschaft n. e. V.“, den wir zur Organisation dieser Treffen haben gegründet haben.

Letzter Schritt der Integration in das Wohnprojekt ist dann die Aufnahme in die GbR bzw. Genossenschaft. Die Genossenschaft wird die Wohnungen des Projekts bauen und verwalten. Wer hier Eintritt muss auch finanzielle Verantwortung übernehmen, erwirbt aber auch ein Anrecht auf eine Wohnung bei Fertigstellung. Auch hier ist für die Aufnahme die Zustimmung der bisherigen Mitglieder der GbR bzw. Genossenschaft erforderlich.

Nach oben scrollen