Wohnprojekt Wilhelmsburger Rathausviertel
Finanzierung
Kleingenossenschaft = genossenschaftliches, gemeinschaftliches Eigentum; wir wohnen alle zur
Miete. Vermieterin ist unsere eigene kleine Genossenschaft, der die Häuser gehört.
Unser Projekt wird zu 100% gefördert. Grundlage sind die Förderungsrichtlinien der IFB, d.h. zum Beispiel dürfen wir uns die Wohnungsgröße nicht aussuchen. Die Maximalgrößen aber auch andere Mindestausstattungen werden durch die IFB-Richtlinien vorgegeben.
Die Belegung der Wohnungen erfolgt einkommensabhängig in Fallgruppe 1 – 3. Die Miete wird sich nach dem Einkommen entsprechend der Fallgruppen richten, d.h. Menschen mit niedrigem Einkommen zahlen eine geringere Miete als Menschen mit höherem Einkommen.
Unser Projekt wird zu 100% gefördert. Grundlage sind die Förderungsrichtlinien der IFB, d.h. zum Beispiel dürfen wir uns die Wohnungsgröße nicht aussuchen. Die Maximalgrößen aber auch andere Mindestausstattungen werden durch die IFB-Richtlinien vorgegeben.
Die Belegung der Wohnungen erfolgt einkommensabhängig in Fallgruppe 1 – 3. Die Miete wird sich nach dem Einkommen entsprechend der Fallgruppen richten, d.h. Menschen mit niedrigem Einkommen zahlen eine geringere Miete als Menschen mit höherem Einkommen.
Pro Quadratmeter
Kapital-Einlage
Jedes Mitglied zahlt eine Einlage an die Genossenschaft, die dieses Geld als Eigenkapital in der
Finanzierung einsetzt. Pro qm Wohnfläche ist dabei von mind. 450,– EUR auszugehen (Schätzung im
Jahr 2021 durch Baubetreuer also grober Rahmen), d.h. bei einer Wohnung von 50 qm zahlt man
mind. 22.500,– EUR Einlage / Genossenschaftsanteil.
In die Planungs-GbR bringen die Gesellschafter:innen zunächst je 10.000 EUR ein, um die
Rechnungen in der Konzeptphase bezahlen zu können. Diese 10.000 EUR werden auf die Einlage
angerechnet; so dass bei einer Wohnung von 50 qm noch 12.500,– EUR Einlage zu einem späteren
Zeitpunkt erbracht werden muss.
Wenn ein Mitglied die geforderte Einlage nicht aus eigenen Mitteln erbringen kann, kann ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Da der Kredit von dem Mitglied beantragt wird,
erfolgt die Rückzahlung des Kredites durch das Mitglied selbst, so dass sich die Miete dadurch
erhöht. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Mitglieder im Projekt gemeinsam eine
solidarische Verteilung der notwendigen Einlagen beschließen, bei der die Mitglieder entsprechend
ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten unterschiedlich hohe Einlagen erbringen.
Falls ein Mitglied vor Einzug aus dem Projekt aussteigt oder später die Wohnung kündigt, erhält es
die Einlage zurück. Dafür ist es allerdings notwendig, dass ein neues Mitglied eingetreten ist und die
entsprechende Einlage erbracht hat, so dass von einer gewissen Wartezeit auszugehen ist.
Erbbaurecht über 99 Jahre
Kosten für Gebäude und Grundstück
Nach der Gründung der Kleingenossenschaft des Wohnprojektes und vor Beginn der Bautätigkeit auf
dem Grundstück wird diese einen Kredit bei der IFB für die Baumaßnahme beantragen. Der Zinssatz
ist für die gesamte Laufzeit der Förderung (30 oder 40 Jahre) auf 1,5% festgeschrieben. Der Kredit
wird dann durch die Mieten und die laufenden Mietzuschüsse der IFB an die Genossenschaft bedient
und zurückgezahlt.
Das Grundstück ist für die Baugemeinschaft sehr günstig. Es wird nicht gekauft, sondern ein Erbbaurecht über 99 Jahre bestellt: Der Erbbauzins von 1,3% p.a. bezieht sich auf einen Wert von maximal 600,– EUR pro qm Wohnfläche im Gebäude für das gesamte Grundstück. Wahrscheinlich ist der Wert sogar geringer, da er sich auf einen Bodenrichtwert von 2020 beziehen wird.
Das Grundstück ist für die Baugemeinschaft sehr günstig. Es wird nicht gekauft, sondern ein Erbbaurecht über 99 Jahre bestellt: Der Erbbauzins von 1,3% p.a. bezieht sich auf einen Wert von maximal 600,– EUR pro qm Wohnfläche im Gebäude für das gesamte Grundstück. Wahrscheinlich ist der Wert sogar geringer, da er sich auf einen Bodenrichtwert von 2020 beziehen wird.